Bürger- und Bauernhäuser gelten gemeinhin als "Einfamilienhäuser", doch gehörten neben der "Kernfamilie" auch Altenteiler, Knechte und Mägde, Handwerksgesellen und Lehrlinge sowie Einlieger (Mieter) zu einer frühneuzeitlichen Hausgemeinschaft. Mit Hilfe von baulichen Befunden aus dem ländlichen und kleinstädtischen Hausbau sowie archivalischen Quellen aus Ostwestfalen-Lippe will der Vortrag die Wohnverhältnisse dieser Gruppen näher beleuchten. Damit soll die "innerhäusige Sozialstruktur" in der frühen Neuzeit in den Blick genommen werden. Zugleich wird mit einem frühen Leibzuchtsvertrag von 1596 auch eine genealogisch interessante Quelle vorgestellt.